Das Gerichtsurteil des Landgerichts (LG) München zur Nutzung von Google Fonts hat eine wahre Abmahnwelle losgetreten. Worum geht es? Laut dem Münchener Gericht verstößt die Online-Nutzung von Google Fonts gegen die DSGVO und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zahlreiche Webseitenbetreiber erreichen aktuell Forderungsschreiben in Höhe von 100 € bis hin zu 500 €. Was sind die Hintergründe und wie schützen Sie sich bei ähnlichen Fällen? Das erfahren Sie in dem aktuellen Beitrag der Suchhelden, die sichtbarste SEO-Agentur Deutschlands.